Die grundsätzliche Voraussetzung für einen Einsatz während der Mahdzeit ist die Anforderung eines Teams durch den Landwirt, Lohnunternehmer und/oder Revierinhaber. Im rechtlichen Rahmen ist die Zusammenarbeit aufgrund der jeweiligen Hegepflicht des Grundbesitzers und der Revierinhaber festgeschrieben. Daher benötigen wir die Zustimmung des Revierinhabers oder Grundstückeigentümers um diese Flächen abzusuchen. Ansonsten bestünde im schlimmsten fall die Gefahr der Jagdwilderei für unsere Teams, denn das Aufsuchen und Nachstellen von Wild kann durchaus so ausgelegt werden.
Grundsätzlich gilt im Falle eines Falles das Verursacherprinziep
Der Revierinhaber oder der Landwirt bzw. sein Vertreter sollte im Idealfall vor Ort sein und 2-3 Helfer zur Rettung der Kitze (Sichern oder Aufnehmen der Wildtiere und Verbringen in einen sicheren Bereich) zur Verfügung stellen können.
Der Drohnenpilot stimmt sich vor Ort ab, wie mit den gefundenen Kitzen umgegangen wird. Das Rettungsteam trifft sich vor der Mahd auf dem betroffenen Feld. Der Drohnenpilot fliegt nun in einer zuvor automatisch berechneten Flugroute das Feld lückenlos ab. Eine zweite Person betrachtet das Live-Bild der Wärmebild-Kamera auf einem Bildschirm am Boden und meldet verdächtige Stellen. Per Funk werden die Helfer an diese Stellen navigiert und prüfen, ob es sich wirklich um ein Rehkitz handelt. Sie nehmen das Jungtier auf, ohne es mit menschlichem Geruch in Kontakt zu bringen und setzen es am Feldrand an einer sicheren Stelle wieder ab. Hier wird es später von der Mutter wiedergefunden und weiter versorgt. Unsere Einsätze erfolgen in der Regel ab kurz vor Sonnenaufgang bis ca. 7.30 Uhr, je nach Sonnen-einstrahlung. Bei anhaltend geschlossener Wolkendecke kann evtl. auch am Abend gesucht werden. Je wärmer der Boden, desto höher allerdings die Zahl der Fehlermeldungen.
Die Arbeit der Rehkitzrettung MG ist kostenlos. Die Drohnenpiloten und Helfer engagieren sich ehrenamtlich. Für sie gilt es, den intensiven zeitlichen Aufwand während der Mahdmonate mit ihren beruflichen, schulischen und privaten Verpflichtungen in Einklang zu bringen, daher wird es kaum möglich sein, tagsüber Einsätze zu fliegen.
Unsere Einsätze erfolgen in der Regel ab kurz vor Sonnenaufgang bis ca. 7.30 Uhr, je nach Sonnen-einstrahlung. Bei anhaltend geschlossener Wolkendecke kann evtl. auch am Abend gesucht werden. Je wärmer der Boden, desto höher allerdings die Zahl der Fehlermeldungen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Rehkitz & Wildtierrettung sowie die jeweiligen Verantwortlichkeiten sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verankert.
Hier sind einige wichtige Punkte:
Drohnenverordnung: Gemäß der Luftverkehrsordnung (LuftVO) müssen Drohnenbetreiber die allgemeinen Vorschriften für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen einhalten. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung der Flugverbotszonen und die Vermeidung von Gefährdungen von Personen, Tieren und Sachen.