Erlaubnis zur Durchführung der Rehkitz & Wildtierrettung


Dieses Formular dient der schriftlichen Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten Revierpächters zur Rehkitz & Wildtierrettung durch freiwillige Helfer der Rehkitz & Wildtierrettung Mönchengladbach e.V. für den Zeitraum der Mahd auf Grünlandflächen im unten genannten Revier.

Die Rehkitz & Wildtierrettung vor der Mahd im Frühjahr ist rechtlich gesehen die Ausübung der Jagd, für die die Anwesenheit des jeweiligen Jagdpächters oder einer von Ihm beauftragten Person jagdrechtlich im Rahmen der Hegeverpflichtung gem. Bundes- und Landesjagdgesetzt unabdingbar ist. Im Weiteren steht das Tierschutzgesetz §1 im Vordergrund.

Daher gilt für die Rehkitz & Wildtierrettung:

Es ist sowohl im Interesse des Landwirts als auch des Jagdausübungsberechtigten das Vermähen von Kitzen und sonstigem Niederwild zu vermeiden.

(Es gilt das Verursacherprinzip, entbindet aber nicht die Mitwirkung der Revierinhaber)

Je enger die Absprache und konstruktiver die Zusammenarbeit, desto wirksamer der Schutz. „Kompetenz- bzw. Pflichtenstreitigkeiten“ sind für alle Beteiligten denkbar kontraproduktiv.

 

Eine Beauftragung der Rettungsteams direkt durch den Landwirt bleibt im Sinne der Sache zur Vermeidung von Tierleid unberührt. Hier ist die Kommunikation zwischen Jagdausübungsberechtigtem und den Landwirten unabdingbar und einvernehmlich zu klären.


Erlaubnis zur Durchführung Rehkitz & Wildtierrettung

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