Beitragsordnung des Vereins Rehkitz & Wildtierrettung Mönchengladbach e.V.
§1 Allgemeines
- Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder des Vereins "Rehkitz und Wildtierrettung Mönchengladbach e.V.".
- Sie ist Bestandteil der Satzung.
§2 Beitragspflicht
- Alle Mitglieder sind verpflichtet, Mitgliedsbeiträge zu zahlen.
- Die Höhe und Fälligkeit der Beiträge werden zunächst von der Gründungsversammlung und folgend dann jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt.
§3 Beitragsarten
- Der Verein erhebt folgende Beitragsarten:
- Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder
- Jahresbeitrag für aktive Mitglieder
- Jahresbeitrag für Fördermitglieder
- Ermäßigter Jahresbeitrag für Schüler, Studenten, Auszubildende und Rentner
§4 Beitragshöhe
- Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung jährlich beschlossen und beträgt zur Gründungsversammlung:
- Ordentliche Mitglieder: 36 Euro pro Jahr > umgerechnet 3€ Monatlich
- Aktive Mitglieder: 36 Euro pro Jahr
- Fördermitglieder: freibleibend
- Ermäßigter Beitrag: 18 Euro pro Jahr
- Der Vorstand kann in begründeten Fällen eine Beitragsbefreiung oder Beitragsermäßigung gewähren.
§5 Fälligkeit und Zahlungsweise
- Die Beiträge sind jährlich im Voraus zu entrichten.
- Die Zahlung erfolgt durch Banküberweisung oder im Lastschriftverfahren.
§6 Beitragsrückstand
- Mitglieder, die mit der Zahlung ihres Beitrags mehr als drei Monate im Rückstand sind, werden schriftlich, (auch per E-Mail) einmalig gemahnt.
- Bei fortgesetztem Beitragsrückstand kann der Vorstand das Mitglied aus dem Verein ausschließen.
§7 Sonstige Gebühren und Umlagen
- Neben den Mitgliedsbeiträgen können von der Mitgliederversammlung Sonderbeiträge, Gebühren oder Umlagen beschlossen werden, wenn dies zur Deckung besonderer Ausgaben des Vereins erforderlich ist.
§8 Inkrafttreten
- Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Gründungsversammlung in Kraft.
- Änderungen der Beitragsordnung bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.