Beitragsordnung des Vereins Rehkitz & Wildtierrettung Mönchengladbach e.V.



§1 Allgemeines

  1. Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder des Vereins "Rehkitz und Wildtierrettung Mönchengladbach e.V.".
  2. Sie ist Bestandteil der Satzung.

§2 Beitragspflicht

  1. Alle Mitglieder sind verpflichtet, Mitgliedsbeiträge zu zahlen.
  2. Die Höhe und Fälligkeit der Beiträge werden zunächst von der Gründungsversammlung und folgend dann jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt.

§3 Beitragsarten

  1. Der Verein erhebt folgende Beitragsarten:
  • Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder
  • Jahresbeitrag für aktive Mitglieder
  • Jahresbeitrag für Fördermitglieder
  • Ermäßigter Jahresbeitrag für Schüler, Studenten, Auszubildende und Rentner

§4 Beitragshöhe

  1. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung jährlich beschlossen und beträgt zur Gründungsversammlung:
  • Ordentliche Mitglieder: 36 Euro pro Jahr > umgerechnet 3€ Monatlich
  • Aktive Mitglieder: 36 Euro pro Jahr
  • Fördermitglieder: freibleibend
  • Ermäßigter Beitrag: 18 Euro pro Jahr
  1. Der Vorstand kann in begründeten Fällen eine Beitragsbefreiung oder Beitragsermäßigung gewähren.

§5 Fälligkeit und Zahlungsweise

  1. Die Beiträge sind jährlich im Voraus zu entrichten.
  2. Die Zahlung erfolgt durch Banküberweisung oder im Lastschriftverfahren.

 

 

§6 Beitragsrückstand

  1. Mitglieder, die mit der Zahlung ihres Beitrags mehr als drei Monate im Rückstand sind, werden schriftlich, (auch per E-Mail) einmalig gemahnt.
  2. Bei fortgesetztem Beitragsrückstand kann der Vorstand das Mitglied aus dem Verein ausschließen.

§7 Sonstige Gebühren und Umlagen

  1. Neben den Mitgliedsbeiträgen können von der Mitgliederversammlung Sonderbeiträge, Gebühren oder Umlagen beschlossen werden, wenn dies zur Deckung besonderer Ausgaben des Vereins erforderlich ist.

§8 Inkrafttreten

  1. Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Gründungsversammlung in Kraft.
  2. Änderungen der Beitragsordnung bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.


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